Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare und Trainings von cocondi

  1. Leistungen 
    cocondi – Coaching Consulting Dittmar– im Folgenden cocondi  genannt – erbringt die Leistungen in Form von Seminaren und Trainings wie in den jeweiligen Seminarunterlagen beschrieben.
  2. Seminarunterlagen
    Die Rechte an den in den Seminaren zur Verfügung gestellten Unterlagen (z. B. Handouts, Übungsmaterialen) liegen ausschließlich bei cocondi  bzw. entsprechend . Jede weitere Verwendung bedarf der schriftlichen Zustimmung von cocondi . Die Teilnahmegebühr enthält Seminarunterlagen der gebuchten Veranstaltung. Die Unterlagen erhalten Sie vor Ort.
  3. Anmeldung und Bestätigung
    Die Anmeldung bedarf der Schriftform. Sie kann online unter www.cocondi.de, per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung der Seminaranmeldung durch cocondi  wird der Auftrag verbindlich. Diese schriftliche Bestätigung ist nicht identisch mit der Eingangsbestätigung der Anmeldung und erfolgt in der Regel innerhalb von 2-3 Werktagen nach Bestellungseingang. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bis zur max. Teilnehmerzahl berücksichtigt. Sowohl die Mindestteilnehmerzahl wie auch die maximale Anzahl an Teilnehmern ist der jeweiligen Seminarbeschreibungen zu entnehmen.
  4. Seminargebühren
    Seminargebühren beinhalten – sofern nicht anders beschrieben – die Kosten für Räume, Lizenzen, Schulungsmaterial sowie Mittagessen und Kaffeepausen. Sonstige Nebenkosten wie Anreise, Hotelübernachtung etc. sind im Kurspreis nicht enthalten.
  5. Rücktritt bzw. Umbuchung durch Teilnehmer 
    Eine Stornierung bedarf der Schriftform. Bei Eingang Ihrer Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn des gebuchten Kurses fallen keine Kosten an. Bei einer Absage nach diesem Zeitpunkt werden 50% der jeweiligen Kursgebühr in Rechnung gestellt. Bei Stornierung am Veranstaltungstag oder Fernbleiben wird der jeweilige Kurspreis in voller Höhe zur Zahlung fällig. Es ist allerdings möglich, jederzeit kostenfrei eine Ersatzperson zu benennen.
    Eine schriftliche Umbuchung eines offenen Seminars auf ein anderes offenes Seminar zum selben Thema kann der Kunde bis zum 15. Kalendertag vor Trainingsbeginn gebührenfrei vornehmen. Bei Umbuchungen ab dem 14. Tag vor Trainingsbeginn wird eine Umbuchungsgebühr in der Höhe von EUR 150.- zuzüglich Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
  6. Stornierung durch cocondi 
    cocondi behält sich das Recht vor, Seminare bei weniger als 5 Teilnehmern zu stornieren und ggf. zu verschieben. Bei Ausfall eines Seminars durch höhere Gewalt, Krankheit des Seminarleiters oder sonstigen, nicht von cocondi zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. cocondi kann nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von sonstigen Folgeschäden verpflichtet werden. Muss ein Seminar von cocondi storniert werden, wird dies unverzüglich jedem Teilnehmer mitgeteilt und den Teilnehmern eine kostenfreie Umbuchung angeboten.
  7. Zahlungsbedingungen
    Die Seminargebühren werden ohne jeden Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung bzw. 7 Tage vor Seminarbeginn fällig, je nachdem welcher Termin zuerst eintritt. Alle genannten Seminargebühren gelten zuzüglich der zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind per Banküberweisung in Euro (EUR) zu entrichten.
  8. Hotelreservierung/Übernachtungen 
    Sofern nicht anderweitig beschrieben sind die Kosten für Übernachtung, Frühstück und Abendessen nicht in den Seminargebühren enthalten. Gerne sind wir bei der Suche einer geeigneten Übernachtungsmöglichkeit behilflich. Die Reservierung und Buchung eines Hotels sowie die Abrechnung der Leistungen bleibt den Teilnehmern überlassen.
  9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Die Rechtsbeziehung der Vertragsparteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag unterstehendem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag davon im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt mit Rückwirkung diejenige wirksame, welche die Parteien unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss des Vertrags die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für eine Lücke des Vertrags.